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Nach oben #1 |
Registrierter Benutzer
Registriert seit: Oct 2014
Ort: Datteln
Alter: 52
Beiträge: 466
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Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Ich stehe gerade vor folgendem Problem bei dem ich nicht richtig weiterkomme, evtl. kann jemand vom Fach kurz etwas dazu sagen:
Wir hatten bei Einzug dem Vermieter den auf dem Gelände befindlichen Stahlwandpool abgekauft. Nun ziehen wir zu Mitte / Ende März um und empfangen schon fleissig vom Vermieter durchgeführte Nachmieterbesuche. Bei den Bildern im Inserat ist der Pool auch öfters prominent zu sehen, im Text wird er nicht erwähnt. Was den Interessenten diesbezüglich erzählt wird weiss ich nicht. Momentan hat sich unser Vermieter auf ein älteres kinderloses Pärchen eingeschossen, die den Pool wohl nicht von uns übernehmen wollen. Auch unser Vermieter hat kein Interesse an einem Rückkauf. So wie ich was ich bisher gelesen habe verstehe, nehme ich an dass ich den Pool entweder entfernen oder aber dem Vermieter/Nachmieter schenken muss falls diese einverstanden sind. Idealerweise würde ich ihn natürlich gerne verkaufen aber dafür ist nicht gerade die beste Jahreszeit. Und den erst teuer bezahlen und dann dem Vermieter wieder zu schenken sehe ich eigentlich nicht ein. Reicht der reine Abbau (es wird ja ein runder unbepflanzter Kreis im Rasen bleiben? Oder muss ich dann auch noch Rasen säen? Und was ist mit dem Unterbau (angeblich Styrodur auf Fundament)? Ich habe "den Pool" gekauft, gehört der Unterbau dazu und muss ich ihn mit entfernen?
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-Präsident- Verein für groben Unfug e.V. |
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Nach oben #2 |
Registrierter Benutzer
Registriert seit: Mar 2013
Ort: Österreich/Steiermark
Alter: 43
Beiträge: 736
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Meine Meinung:
Wende dich an einen Rechtsanwalt aus diesem Fachgebiet und/oder zB an den Mieterschutzbund e.V. https://www.mieterschutzbund.de oder https://www.mieterbund.de oder www.mietrecht-hilfe.de oder www.iv-mieterschutz.de jetzt auf die Schnelle gefunden. Sonst bekommst du hier 200 Antworten etc. und weißt immer noch nicht bescheid...
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Mit den besten Grüssen - Pinballfreund ![]() Meine PINs: Hardbody / Diner / The Machine BoP / Playboy (Stern) / TX-Sector / Gold Wings / Raven Alles was ich hier schreibe ist meine eigene, persönliche Meinung! |
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Nach oben #3 | |
Baustellensammler
Registriert seit: Apr 2012
Ort: Wuppertal
Alter: 53
Beiträge: 579
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Zitat:
Aber die Interessenten sehen natürlich den Pool und denken, der gehört dazu. Wenn Du denen dafür Geld abnehmen willst, werden die zickig. Dann geht es wohl am Ende darum, welches Interesse überwiegt, wollt Ihr da weg oder wie ? Wenn Ihr da ausziehen wollt, und keiner den Pool übernehmen will, müsst Ihr wohl oder übel den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, oder halt dem Vermieter den umsonst überlassen (evtl. die bessere Option). So wäre meine nicht ganz laienhafte Meinung. Aber da gibt es auf jeden Fall hier noch bessere. VG, Wolfram
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Klick => Es ist besser, ein Licht anzuzünden, als über die Dunkelheit zu schimpfen (chinesisches Sprichwort) |
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Nach oben #4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Nicht ganz unwesentlich, weil man dann erst abschätzen kann welchen Ärger das wert ist: Was hast Du bezahlt??
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TAFHSIISFIIF14T2WWMSF, kleines Flipperrätsel |
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Nach oben #5 |
Registrierter Benutzer
Registriert seit: Oct 2014
Ort: Datteln
Alter: 52
Beiträge: 466
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Gute Argumente!
Ursprünglich bezahlt hatten wir €1.000,- Mit dem Pool kam dann auch quasi zusätzlich gratis das Nutzungsrecht dieses Teil des Grundstückes d.h. es wurde nichts mehr auf die Miete aufgeschlagen. War in meinen Augen ein fairer Deal. Und selbstverständlich erwarte ich nicht dass ich den vollen Kaufpreis zurückerhalte. Obwohl... ich könnte den Pool auf LED umrüsten, neue Gummis rein und ein paar Convolux, dann ist der fast NIB ![]() Nächster interessanter Punkt: den ursprünglichen Zustand herstellen. Den kenne ich natürlich nicht, der Pool war ja schon da. Vielleicht war der Boden ja mit mundgeblasenem Gold besprenkelt...? ![]() Ich hoffe ja noch dass man sich irgendwie einigt, ist in meinen Augen immer für beide Parteien die bessere Lösung. Streit will ich auch keinen unberechtigt vom Zaun brechen, nur grob wissen woran ich bin bevor ich das Thema anspreche.
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-Präsident- Verein für groben Unfug e.V. |
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Nach oben #6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Ganz klar ist ersteinmal, dein Pool, deine Verpflichtung ihn zu entfernen wenn das verlangt wird.
Die Rasenschäden kann man jetzt nicht beheben, also kannst Du eh nix machen außer Pool abbauen. Bei der Kälte ist dann aber evtl. die Folie hin wenn Du sie knickst. Ich würde versuchen einen Kompromiss zu finden und schriftlich festzuhalten. Mein Gedanke ist Abbau im Frühjahr und dafür das Versprechen das Loch zuzuschütten und einmal Rasensaat draufzumachen. Denn wenn nichts zum Gartenzustand im Mietvertrag steht kann man dich dazu wohl nicht zwingen. Dann hast Du wenigstens einen Pool den man noch verkaufen kann und musst das nicht bei dem Dreckswetter machen. Vielleicht nimmt ihn ja dann doch der Nachmieter.
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TAFHSIISFIIF14T2WWMSF, kleines Flipperrätsel |
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Nach oben #7 |
lizenziert
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Der Verkäufer will Dein nunmehriges Eigentum nicht einmal geschenkt haben, dann musst du dich wohl um die Entsorgung kümmern. Den Teil des Grundstücks UNTER dem Pool hast du allerdings so, wie er ist, zur Verfügung gestellt bekommen. Daran hast du während deiner Miete ja nichts verändert, was du wieder rückgängig machen müsstest, der war wohl schon unbepflanzt ... meine Laienmeinung.
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Nach oben #8 | |
Hell bent for leather
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AW: Frage Mietrecht: Umfang Rückbau eines dem Vermieter abgekauften Pools
Zitat:
Ich weiß jetzt nicht wirklich, was gebrauchte Pools kosten, aber ich denke nix. Ich würde den über Kleinanzeigen verschenken bei Selbstabholung. Dann hast du wenigstens keinen Ärger damit.
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Bsd (Wämpajas du iksisd); Radical (Skajt or dai); Cosmic Flash (); Far Out (); Out of my basement & into my memory: EFTLW, T2, RG, HS2, TAF, BT, NF, FH, TAR&B&F, TF, EFR, JD, FP, TSPP, EEL |
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